Logo Karnevalclub Tollensia e.V.KC Tollensiae.V. · Neubrandenburg
Der Verein

Beitragsordnung

Gültig ab 01.09.2023

Beitragsordnung des KC Tollensia e.V. Neubrandenburg vom 03.06.1996
1. Änderung am 08.07.2023

1. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt nach Zustimmung der Vollversammlung, am 08.07.2023, ab dem 01.09.2023, für alle aufgenommenen Mitglieder des Karnevalclub Tollensia e. V. in Kraft und hat bis auf Widerruf Gültigkeit.

2. Beitragsbemessung

Grundlage für die Beitragsbemessung sind die in der Vollversammlung festgelegten monatlichen bzw. jährlichen Größen.

3. Beitragshöhe

Mitglieder Beitrag
bis 18 Jahre 5,00 € / Monat
über 18 Jahre 10,00 € / Monat

4. Beitragszahlung

Jedes aufgenommene Mitglied des Karnevalclub Tollensia e. V. hat die Pflicht, den Beitrag auflaufend zu entrichten. Mitgliedsbeitrag ist bringepflichtig. Jedes Mitglied kann sich für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages für folgende Varianten entscheiden:

  • a) Einzug im Lastschriftverfahren je Monat oder Quartal zum Quartalsende des laufenden Jahres. Es wird eine Einzugsermächtigung empfohlen.
  • b) Einzahlung auf das Konto des Karnevalclub Tollensia e. V.

Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
IBAN: DE40 1505 0200 3070 0723 98
BIC: NOLADE21NBS

Eine Einzahlung in die Handkasse des Karnevalclub Tollensia e. V. ist nicht möglich.

5. Beitragsrückstände

  • a) entsprechend den Regelungen des § 6, Abs. 4 e) der Satzung des Karnevalclub Tollensia e.V. vom 27.12.1992 erfolgt bei einem Beitragsrückstand von 6 Monaten die Streichung von der Mitgliederliste
  • b) Werden durch einen Veranstalter Freikarten für Veranstaltungen über den Karnevalclub Tollensia e. V. vergeben, erfolgt keine Ausgabe dieser Freikarten an Mitglieder mit Beitragsrückständen.

6. Anmahnung von Beitragsrückständen

Werden entsprechend § 6 Abs. 5 Mahnungen hinsichtlich Rückstände in der Beitragsentrichtung per eingeschriebenen Brief an die zuletzt benannte Adresse eines Mitgliedes verschickt, wird eine Mahngebühr von 2,50 € pro Mahnung zur Abdeckung der entstandenen Kosten erhoben.

7. Rücklastschriften

Erfolgt nach erteilter Lastschriftermächtigung eine Rücklastschrift des kontoführenden Geldinstitutes mangels Deckung oder nicht gemeldeter geänderter Bankverbindung, so sind diese Kosten durch das Mitglied dem Karnevalsclub Tollensia e. V. zu erstatten.


gez. M. Tepper, Präsident · gez. H. Blümke, Protokollantin

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